Pflege

3. Zusammenarbeit mit den Eltern


Die Elternarbeit verstehen wir als ein Miteinander. 

Erziehungsberechtigte und Tagespflegeperson stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern verstehen sich als sich wechselseitig unterstützende Bezugspersonen des zu betreuenden Kindes.

Es besteht eine beidseitige Schweigepflicht, die auch nach Beendigung des Betreuungs-zeitraums fortbesteht. 

 



4.1 Verpflegung 


Wir bieten gesundes Frühstück mit Biobrot in Auswahl an. Das Mittagessen wird jeden Tag frisch und vitaminreich von unserem Küchenteam zubereitet. Nachmittags bieten wir einen Obstsnack an. Getränke (Tee und Wasser) sowie frisches Obst und Gemüse stehen jederzeit für die Kinder zur Selbstbedienung bereit. 


4.2 Krankheit 


In einer Gruppe von Kindern kann es immer wieder dazu kommen, dass sich Krankheiten ver-breiten und übertragen. Grundsätzlich unterliegen die Eltern im Falle einer Erkrankung ihres Kindes der Meldepflicht bei uns. 


Kranke Kinder werden nicht betreut. Kinder, die fiebern, erbrechen oder Durchfall haben, können erst nachdem sie 24 Stunden ohne Medikamente symptomfrei waren oder nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wieder betreut werden.

Wird das Kind in der Betreuungszeit krank, werden die Eltern angerufen und das Kind muss so schnell wie möglich, spätestens aber nach einer Stunde, abgeholt werden.

Die Empfehlungen des RKI zur Wiederzulassung in Schulen und sonstige Gemeinschafts-einrichtungen ist für alle Eltern bindend, genau wie die Impfpflicht gegen Masern.


4.3 Ruhephasen


Jüngere Kinder benötigen, gerade wenn sie in einer Gruppe von Kindern sind, Ruhe-phasen. Dazu bieten sich hier verschiedene Möglichkeiten:


o    Der Ruheraum mit Reisebetten zum (mittags) Schlafen für die Pfiffikus-Kinder

o    Matten zum (mittags) Ausruhen für die Frechdachs-Kinder

o    das Ausruhen, Kuscheln, Schlummern auf den Sofas für alle Kindergruppen.


Auch im Laufe des Tages werden immer wieder kleinere Ruhephasen initiiert, z.B. bei einer Bilderbuchbetrachtung.

5 Eingewöhnung (an das Münchener Modell angelehnt)



Die Eingewöhnungsphase ist elementar wichtig für das Kind, die Eltern und die Tagespflege-person. Sie ebnet den Weg zu einer vertrauensvollen Beziehung und macht somit eine tägliche Betreuung erst möglich. Durch langsame und durch die Eltern mitbegleitete Kontaktaufnahme zwischen dem Kind und der Tagesmutter können zum einen Kind und Eltern „Trennung für eine Zeit“ üben und zum anderen kann die Tagesmutter eine Beziehung zum Kind aufbauen.


Es ist eine sehr sensible Zeit, auch für die anderen Kinder der Gruppe. Da die Tagesmutter sich intensiv um das neue Kind kümmert, steht sie für die anderen Kinder in dieser Zeit nicht zu ihrer sonst gewohnten vollen Aufmerksamkeit zur Verfügung. Daher ist die Eingewöhnung in der Regel zeitlich sehr klar begrenzt, im Regelfall sind die Eltern in der ersten Woche mit dabei. Einen „Fahrplan“ für die Eingewöhnung erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.


Das Kind gilt als eingewöhnt, sobald es sich die ganze Gruppenzeit über betreuen und umsorgen lässt, ohne unter der Trennung von den Eltern zu leiden.


6 Abschied



Wo es einen Anfang gibt, da gibt es auch ein Ende und so ist es mit der Tagespflegegruppe natürlich auch. Wir verabschieden die Kinder mit einem besonderen Frühstück, es gibt ein Puppentheater-Stück und die Kinder bekommen die Mappe mit ihren gesammelten Mal- und Bastelarbeiten überreicht.


++In unserem Fokus der Abschiedsphase steht nicht die Trauer um den „Verlust“, sondern die Freude auf das Neue!++




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